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Bürgermeister und Beigeordnete
Die Beigeordneten
Für die Dauer von acht Jahren wählt der Rat sechs Beigeordnete. Jeder von ihnen leitet ein Dezernat, dem jeweils mehrere Ämter zugeordnet sind. In Neuss sind dies insgesamt sieben Dezernate einschließlich dem des Bürgermeisters mit über 60 Ämtern und Dienststellen. Sämtliche Beigeordnete unterstehen direkt dem Bürgermeister. Sie vertreten ihn in ihrem Dezernat.
Graphische Darstellung der Dezernate mit den dazugehörenden Ämtern mehr ...
Herbert Napp

So kann man die Funktion des Bürgermeisters kurz umschreiben. Auf der Grundlage der neuen nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung übernimmt der Bürgermeister nun die Funktion des Verwaltungschefs.
Darüber hinaus liegt bei ihm die Repräsentation der Stadt bei politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anlässen, der Vorsitz im Rat und dessen Vertretung nach außen. Er leitet die Ratssitzungen, ist jedoch nicht Mitglied des Rates.
Der Bürgermeister übt sein Amt hauptamtlich aus, während die drei stellv. Bürgermeister(in) nebenamtlich tätig sind. Sie werden aus der Mitte des Rates gewählt.
Der hauptamtliche Bürgermeister wurde 2009 direkt von den Bürgern in einer Urwahl bestimmt.
Quelle: Stadt Neuss
Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister seit 1801
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Stadtdirektoren bzw. Oberstadtdirektoren 1946-1998
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