Bürgermeister und Beigeordnete

Die Beigeordneten

Für die Dauer von acht Jahren wählt der Rat sechs Beigeordnete. Jeder von ihnen leitet ein Dezernat, dem jeweils mehrere Ämter zugeordnet sind. In Neuss sind dies insgesamt sieben Dezernate zusammen mit dem des Bürgermeisters mit über 60 Ämtern und Dienststellen. Sämtliche Beigeordnete unterstehen direkt dem Bürgermeister.

Sie vertreten ihn in ihrem Dezernat.


Aktueller Bürgermeister Reiner Breuer


Funktion eines Bürgermeisters

Auf der Grundlage der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung übernimmt der Bürgermeister die Funktion des Verwaltungschefs. Darüber hinaus liegt bei ihm die Repräsentation der Stadt bei politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anlässen, der Vorsitz im Rat und dessen Vertretung nach außen.

Er leitet die Ratssitzungen, ist Mitglied des Rates kraft Gesetzes (§ 40 Absatz 2 Go NRW) und hat in fast allen wesentlichen Abstimmungen im Rat Stimmrecht.

Der Bürgermeister übt sein Amt hauptamtlich aus, während die drei stellvertretenden Bürgermeister nebenamtlich tätig sind. Sie wurden aus der Mitte des Rates gewählt.


Besoldung eines Bürgermeisters

In NRW sind Bürgermeister die „Hauptverwaltungsbeamten“ einer Gemeinde.

Sie sind verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Sie leiten und verteilen die Geschäfte, in der Stadt Neuss die von etwa 1.600 Beschäftigten (Beamte und Angestellte).

Bürgermeister sind kommunale Wahlbeamte mit Hoheitsbefugnissen, die für die Dauer ihrer Amtszeit zu Beamten berufen werden müssen. Ihre Besoldung und Versorgung richten sich deshalb nach den beamtenrechtlichen Vorschriften.

Die Höhe der Besoldung eines hauptamtlichen Bürgermeisters bemisst sich in ganz NRW nach der sogenannten „Eingruppierungsverordnung“ des Landes NRW (Eingr. VO NRW). Danach sind die Ämter der Bürgermeister entsprechend der Einwohnerzahl ihrer jeweiligen Gemeinde in eine Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung B für das Land NRW (B 1 bis B 11) einzugruppieren.

Das Amt des Bürgermeisters der Stadt Neuss mit einer Einwohnerzahl von über 150.000 und unter 250.000 Einwohnern ist in die Besoldungsgruppe „B 9“ einzustufen.

Nach der Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen in NRW wird in der Besoldungsgruppe „B 9“ ein monatliches Brutto-Grundgehalt in Höhe von 12.036,09 Euro gewährt (Stand: 01.01.2024).

Bei einer zweiten Amtszeit kommt hier eine nicht ruhegehaltsfähige Zulage von acht Prozent (962,89 Euro) hinzu.

Hinzu kommt ein „Familienzuschlag“ in Höhe von 456,59 Euro monatlich sowie eine (steuerfreie) Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.203,61 Euro pro Monat. Ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhält der Bürgermeister der Stadt Neuss nicht.

Die einem Bürgermeister gewährte Besoldung ist als Einkommen ganz normal zu versteuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).

Sozialabgaben, wie Renten- und Arbeitslosenversicherung, zahlen Bürgermeister – wie alle anderen Beamten – nicht.

Sie können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes nach Ausscheiden aus dem Amt haben. Im Krankheitsfall bekommen Bürgermeister mit Besoldungsgruppe B7 und höher mit einem Kind 50 Prozent der Krankheitskosten als städtische Beihilfeleistung erstattet.

Die restlichen Krankheitskosten werden bei Abschluss einer zusätzlichen privaten Kranken- und Pflegeversicherung durch diese erstattet.

Hierzu werden keine Zuschüsse gewährt.

Quelle: Stadt Neuss


Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister seit 1801

1801–1805: Franz Joseph Jordans, Bürgermeister
1806–1814: Franz Carroux, Bürgermeister
1814–1822: Heinrich Momm, Bürgermeister
1823–1828: Anton Josef Reuter, Bürgermeister
1828–1843: Carl Conrad Loerick, Bürgermeister
1843–1849: Adam Breuer, Bürgermeister
1849–1851: Heinrich Thywissen, Bürgermeister
1851–1858: Michael Frings, Bürgermeister
1858–1882: Johann Joseph Ridder, Bürgermeister
1882–1889: Carl Wenders, Bürgermeister
1890–1902: Engelbert Tilmann, Bürgermeister
1902–1921: Franz Gielen, Oberbürgermeister
1921–1930: Heinrich Hüpper, Oberbürgermeister
1930–1934: Wilhelm Henrichs, Oberbürgermeister
1934–1938: Wilhelm Gelberg, Oberbürgermeister
1938–1945: Dr. Wilhelm Tödtmann, Oberbürgermeister
1945–1946: Dr. Josef Nagel, Oberbürgermeister
1946: Dr. Josef Schmitz, Oberbürgermeister
1946–1961: Alfons Frings, Oberbürgermeister
1961–1967: Peter Wilhelm Kallen, Oberbürgermeister
1967–1982: Herbert Karrenberg, Oberbürgermeister
1982–1987: Hermann Wilhelm Thywissen, Oberbürgermeister
(ab 1984 Bürgermeister)
1987–1998: Dr. Bertold Reinartz, Bürgermeister
1998-2015: Herbert Engelbert Napp, Bürgermeister
Ab 2015: Reiner Breuer *

Stadtdirektoren bzw. Oberstadtdirektoren 1946-1998

1946–1960: Dr. Josef Nagel, Oberstadtdirektor
1960–1971: Dr. Günther Kuhnt, Oberstadtdirektor
1971–1985: Franz-Josef Schmitt, Oberstadtdirektor
1985–1992: Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff, Stadtdirektor
1992–1998: Bernhard Wimmer, Stadtdirektor

Dritte Amtszeit

Reiner Breuer erneut zum Bürgermeister der Stadt Neuss gewählt!
Reiner Breuer (SPD) bleibt Bürgermeister der Stadt Neuss.

Bei der Wahl am Sonntag, 14. September 2025, setzte er sich mit 50,09 Prozent der Stimmen durch und wird damit seine dritte Amtszeit antreten.

Sein stärkster Herausforderer Axel Stucke (CDU) kam auf 32,34 Prozent.

Dahinter folgten Jennifer Schillings (FDP) mit 4,09 Prozent, Melina Grigoriadis (Die Linke) mit 4,11 Prozent sowie Falk vom Dorff (BSW) mit 3,91 Prozent. Weitere Kandidatinnen und Kandidaten erreichten jeweils unter drei Prozent der Stimmen.

Von den insgesamt 117.834 Wahlberechtigten machten 61.689 Bürgerinnen und Bürger von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 52,35 Prozent. Insgesamt wurden 60.788 gültige Stimmen abgegeben.

Mit dem Wahlsieg setzt Reiner Breuer seine Arbeit im Rathaus fort. Seit seiner ersten Wahl 2015 und der Bestätigung mit absoluter Mehrheit 2020 beginnt er nun seine dritte Amtszeit.


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