Änderung beim Biergesetz

Regierung will Freigrenze mehr als verdoppeln.
Ein Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 birgt eine überraschende Neuheit. Wer selbst Bier braut, soll künftig größere Mengen steuerfrei herstellen dürfen.



Auch die Anmeldepflicht entfällt.

Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 findet sich Berichten zufolge ein überraschender Passus zu Änderungen rund um das Biersteuergesetz. Es geht dabei aber nicht ums Biertrinken, sondern ums Brauen.

Das ist dem Gesetz zufolge steuerpflichtig. Jedoch gibt es eine Freigrenze.

Bis zu 200 Liter Bier pro Kalenderjahr darf jeder Bürger in Deutschland brauen, ohne dass sich daraus steuerliche Verpflichtungen ergeben.

Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Bier es sich handelt. Die Freimenge gilt pro Person und nur für Bier, das im eigenen Haushalt oder in einem nichtgewerblichen Gemeindebrauhaus hergestellt wird.

Sobald man mehr als diese Freimenge herstellt, unterliegt es der Biersteuerpflicht. Doch die Regierung plant, die Freigrenze deutlich anzuheben.

500 Liter Bier steuerfrei brauen

Die neuen Pläne der Regierung sehen so aus:

Bis zu 500 Liter Bier sollen steuerfrei für den Hausgebrauch gebraut werden dürfen. Die Freigrenze wird also mehr als verdoppelt.

Auch die grundsätzliche Anmeldepflicht beim Hauptzollamt soll entfallen. Aktuell muss man vor Beginn des Brauens dem Amt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge mitteilen.

Erst ab der neuen Marke von 500 Litern soll eine Steueranmeldung fällig werden.

Die Höhe der Biersteuer soll sich nicht ändern. Die Biersteuer ist seit dem 1. Januar 1993 in der Europäischen Union harmonisiert. Das bedeutet, dass das zugrunde liegende deutsche Biersteuergesetz auf gemeinsamen EU-Richtlinien basiert.

Die Biersteuer wird auch als Bierungeld, Bierpfennig oder Malzaufschlag bezeichnet und wird von der Zollverwaltung erhoben. Die Einnahmen fließen in die Länderkassen.

Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres. Auf einen durchschnittlichen Kasten Bier mit 20 Flaschen à 0,5 Liter wird rund 1 Euro Biersteuer fällig.

Von: JOERG GEIGER


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